Presse

Sehr gute Noten für das Heinrich-Pette-Institut

Dienstag, 01. April 2003

Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft bescheinigt dem Heinrich-Pette-Institut für Experimentelle Virologie und Immunologie (HPI) auf seiner Sitzung am 1.4.2003 in Bonn "gute bis sehr gute Forschungsleistungen" und einzelnen Gruppen eine "internationale Spitzenstellung".

Die Leibniz-Gemeinschaft hatte im Juni 2002 eine unabhängige Evaluierung des HPI durchführen lassen, deren Bewertung nun vorliegt. Zusammenfassend steht dort:" Die Qualität der Forschung ist hinsichtlich Aktualität, Relevanz und Originalität der Arbeiten der einzelnen Arbeitseinheiten insgesamt sehr gut und zum Teil hervorragend." Gleiches gilt auch für die Zahl und Qualität der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, für vielfältige nationale und internationale Kooperationen, die hervorragende Nachwuchsförderung sowie für die Einwerbung von Drittmitteln für die Forschung. Insgesamt, so bescheinigt der Bericht, habe das HPI in den letzten Jahren eine erfreuliche Entwicklung in die Wege geleitet. Das Institut führe auf seinem Forschungsgebiet national und international anerkannt hochwertige Forschung durch. Hervorgehoben wurde der wichtige Beitrag des HPI bei der Erforschung und Entwicklung neuer Therapieansätze für Virus- und Tumorerkrankungen.

Neben dem HPI war das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNI) ebenfalls begutachtet worden. Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft empfiehlt Bund und Ländern, die gemeinsame Förderung beider Institute aufgrund der hohen Qualität der Arbeit und der überregionalen Bedeutung vorbehaltlos für die nächsten sieben Jahre fortzusetzen.

Die Stellungnahmen zum HPI und BNI sind die ersten vom Senat der Leibniz-Gemeinschaft verabschiedeten Förderempfehlungen. Zugrunde liegt ein Evaluierungsverfahren, das die Leibniz-Gemeinschaft 2002 neu eingerichtet hat. Es gewährleistet eine unabhängige Beurteilung der Qualität der Arbeit der jeweiligen Einrichtung und ihrer Leistungsfähigkeit. Mindestens alle 7 Jahre wird eine Evaluation eingeleitet. Sie dient als Grundlage für die Entscheidungen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) zur Förderungswürdigkeit von Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft.