Kuratorium
Das Kuratorium überprüft als externes Aufsichtsgremium den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung sowie die Wahrung des Stiftungszwecks. Es hat ein umfassendes Informationsrecht und kann dem Vorstand im Rahmen von dessen Aufgaben Weisungen erteilen. Es berät den Vorstand unter anderem in Fragen der Forschungsziele und Strukturangelegenheiten sowie der mittelfristigen Finanz- und Wirtschaftsplanung.
Mitglieder des Kuratoriums sind je der Präses der Behörden für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) und Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) der Freien und Hansestadt Hamburg, zwei Vertretungen des fachlich zuständigen Bundesministeriums (Bundesministerium für Gesundheit, BMG), der Präsident der Universität Hamburg, der Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg, zwei Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler aus medizinischen oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten, eine Privatperson (vornehmlich aus der Wirtschaft) sowie die oder der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats. Der Vorsitz des Kuratoriums wird vom Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung übernommen, der stellvertretende Vorsitz wird vom zuständigen Bundesministerium für Gesundheit bestellt.